Geht es denn andersherum, wenn man schreibt “Keine Abmahnung erforderlich-jegliche geltend gemachten Ansprüche werden bereits jetzt vollumfänglich zurückgewiesen-auf eine detaillierte Prüfung verzichten wir bewusst”, so dass man die dann unnötigen (hälftigen) Kosten einer Abmahnung bei Erlass einer einstweiligen Verfügung sparen kann?
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